Zum Inhalt springen
Schließen
Sie haben eine Frage?
{{phoneView}}
Öffnungszeiten:

Montag - Samstag:
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr

In der Nebensaison (außer Weihnachten und Silvester) November bis Ostern:
Montag - Samstag: 8:00 - 12:00 Uhr

Sonn- und Feiertage:
nur nach Bedarf 11:00 - 12:00 Uhr

Nach oben scrollen

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Mieter und Hauseigentümer, nachstehend Vermieter genannt, vertreten durch die Feriendorf Waldbrunn GmbH, regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den folgenden Bedingungen.

Jeder Mieter erkennt für sich und für die mit ihm anreisenden Personen diese Bedingungen als Vertragsbestandteil des Mietvertrages verbindlich an.


1. Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie der Feriendorf Waldbrunn GmbH den Abschluss eines Mietvertrages (Buchung) an. Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Vermieters. Der Mietvertrag über das jeweilige Ferienobjekt kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Vermieter zustande. Die Feriendorf Waldbrunn GmbH tritt lediglich als Vermittler der Unterkunft auf und ist nicht Vertragspartner des Mietvertrages. Die Leistungen der Feriendorf Waldbrunn GmbH beschränken sich auf die Vermittlung der Unterkunft sowie ggf. damit verbundene Serviceleistungen. Für die Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten ist ausschließlich der jeweilige Vermieter verantwortlich. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung schriftlich bestätigt wird.


2. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises an die Feriendorf Waldbrunn GmbH zu leisten. Der Restbetrag ist zahlbar 30 Tage vor Mietbeginn. Bei Buchungen, die innerhalb der 30 Tage vor der Anreise erfolgen, ist der komplette Mietpreis sofort fällig. Beträgt der Abstand zwischen dem Anzahlungstermin und dem Restzahlungstermin weniger als 7 Tage, ist auch der komplette Betrag sofort fällig. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, ist die Feriendorf Waldbrunn GmbH berechtigt, die Erfüllung des Mietvertrages abzulehnen, sofern auch nach schriftlicher Aufforderung eine Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen eingegangen ist. Der Mieter haftet für den entstandenen Schaden, sofern eine Ersatzvermietung nicht rechtzeitig möglich sein sollte. Schadensersatz ist in tatsächlich nachgewiesener Höhe zu leisten.


3. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Ferienhauses nebst Einrichtung, sowie die Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen.


4. Die Ferienhäuser dürfen nur mit der im Prospekt angegebenen Maximalzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Person zählen. Bei Überbelegung hat die Feriendorf Waldbrunn GmbH das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Das Mitbringen von Haustieren in das Mietobjekt bedarf besonderer vorheriger Zustimmung der Feriendorf Waldbrunn GmbH. Hunde sind im Feriendorf grundsätzlich an der Leine zu führen und sollten niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Hundekot ist über die Restmülltonne zu beseitigen. Haustiere sollten sich nur in den Grenzen des gemieteten Grundstücks aufhalten. Bei nachweisbarer Verunreinigung berechnet die Feriendorf Waldbrunn GmbH die Entsorgung nach Aufwand, auch nach Abreise. Die Haftung für Haustiere liegt beim Mieter.


5. Die angegebenen Mietpreise sind Wochenmietpreise pro Ferienhaus. Für Kurzaufenthalte unter 7 Nächten gilt eine gesonderte Preisliste. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr ein. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Nebenkosten, insbesondere die Verbrauchskosten für Strom und Gas sowie Kurtaxe sind neben dem Mietpreis (siehe nachstehende Aufstellung) gesondert vor Ort vom Mieter zu zahlen. Für jede Buchung erheben wir eine Buchungsgebühr von € 25,00. Die Buchungsgebühr wird pro Buchung berechnet und ist unabhängig vom Buchungswert. Sie wird im Rahmen des Buchungsvorgangs gesondert ausgewiesen.


6. Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich (z.B. per E-Mail) zurücktreten. Die Feriendorf Waldbrunn GmbH kann anstelle einer konkret berechneten Entschädigung nach ihrer Wahl auch eine pauschalierte Entschädigung geltend machen. Der pauschalierte Entschädigungsanspruch beträgt:
• bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenfrei
• 29 bis 14 Tage vor Reiseantritt 20 % des Mietpreises
• 13 bis 2 Tage vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises
• 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise 100 % des Mietpreises
Entscheidend ist der Eingang des Rücktritts bei der Feriendorf Waldbrunn GmbH. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


7. Der Mieter hat das Mietobjekt sowie Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Besucher des Mieters diese Bedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle Schäden - auch unverschuldete – unverzüglich der Feriendorf Waldbrunn GmbH anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen. Ersatzteile sind nur in der Verwaltung des Feriendorfes auf Kosten des Mieters zu erwerben. Anderweitig beschaffte, nicht passende Gegenstände, werden nicht anerkannt. Bei Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt auf vorhandene Schäden zu überprüfen und diese unverzüglich der Feriendorf Waldbrunn GmbH anzuzeigen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus besenrein zu übergeben (Geschirr etc. gespült und weggeräumt, Bettwäsche abgezogen, Kühlschrank abgeschaltet und geöffnet, Müll zur Müllsammelstelle gebracht, Fenster und Türen geschlossen).


8. In den Ferienhäusern ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung berechnet die Feriendorf Waldbrunn GmbH € 150,00 für die Sonderreinigung.


9. Die Feriendorf Waldbrunn GmbH ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zum Beispiel dann, wenn der Mieter durch sein Verhalten Sachen von bedeutendem Wert gefährdet oder das Zusammenleben im Feriendorf nachhaltig stört und sein Verhalten trotz Aufforderung fortsetzt.
Der Feriendorf Waldbrunn GmbH bleibt es unbenommen, bei nicht verschuldeter Unmöglichkeit (z.B. höhere Gewalt) das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Bereits gezahlte Miete wird dem Mieter erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Endet das Mietverhältnis aufgrund des Verhaltens des Mieters, ist die Feriendorf Waldbrunn GmbH nur zur Erstattung des Teils der Miete verpflichtet, die den ersparten Aufwendungen entspricht.


10. Die Feriendorf Waldbrunn GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen in ihren Prospekten, nicht jedoch für die Angaben in Prospekten, auf deren Entstehung sie keinen Einfluss hat. Die Feriendorf Waldbrunn GmbH haftet für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung der Höhe nach auf den zweifachen Mietpreis beschränkt. Für fremd verschuldete Ausfälle oder Störungen in der Wasser-, Gas- und Stromversorgung besteht keine Einstandspflicht. Im Falle von Betriebsstörungen ist die Feriendorf Waldbrunn GmbH verpflichtet, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Die Feriendorf Waldbrunn GmbH haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen sowie bei der Durchführung von Sport- und Freizeitaktivitäten, die anlässlich der Nutzung der Feriendorfanlagen entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ebenso bleibt die Haftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unberührt.


11. Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Mieter schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Stellt der Mieter am Ferienhaus Mängel fest, so kann er Abhilfe verlangen. Der Mieter hat sich diesbezüglich an die Feriendorf Waldbrunn GmbH zu wenden. Etwaige Ansprüche gegen die Feriendorf Waldbrunn GmbH sind binnen eines Monats nach der Beendigung des Mietvertrages schriftlich gegenüber der Feriendorf Waldbrunn GmbH geltend zu machen. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


12. Erfüllungsort ist der Sitz der Feriendorf Waldbrunn GmbH.


13. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.


14. Ergänzungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform (z.B. per E-Mail).

Nebenkosten:

Wir dürfen darauf hinweisen, dass Sie die Höhe der Verbrauchskosten für Strom und Gas durch überlegten Verbrauch selbst steuern können. Wir berechnen nur den tatsächlichen Verbrauch, sofern nicht ein Inklusivpreis vereinbart wurde.
Kurtaxe wird gemäß der Satzung der Gemeinde Waldbrunn erhoben und in voller Höhe abgeführt.

Strom € 0,40 / kWh

Gas € 3,20 / cbm

Kurtaxe € 1,00 / Tag / Person ab 18 Jahre

Haustier (auf Anfrage) € 6,00 / Tag

Handtuch und Geschirrtuch € 2,00 / Stück

Duschtuch € 2,50 / Stück

Bettwäsche €10,00 / Garnitur

Wäschepaket (je 1x Bettwäsche, Handtuch und Badetuch) € 13,00 / Set

Kinderbett € 10,00 / Aufstellgebühr

Hochstuhl € 5,00 / Aufstellgebühr

Stand 10.02.2026